Sache git’s …
veröffentlicht @ 10:44
Gestern im Bieler Tagblatt gelesen:
Die Bieler Zahnärztegesellschaft warnt: Ein Zahntechniker arbeitet verbotenerweise im Mund von Patienten – und richtet Verheerendes an.
«Er hat mein Leben zerstört», schluchzt die junge Frau am Telefon. Zahntechniker H.P.* habe ihr acht Zahnkronen und ein Zahnimplantat eingesetzt. Seither sind fast zwei Jahre vergangen, während denen die 37-jährige U.T.* tagtäglich unter unerträglichen Schmerzen leidet. Die Kronen und das Implantat sitzen schlecht und verursachten Entzündungen. U.T. wohnt im Wallis und suchte den Zahntechniker während eines Besuchs bei ihrer Cousine auf, die ihn ihr empfohlen habe.
Eine weitere ehemalige Kundin beschreibt in einer Chronologie, die dem BT vorliegt, wie H.P. ihr Betäubungsmittel ins Zahnfleisch gespritzt, fünf Zähne abgeschliffen und ein Provisorium eingesetzt habe: «Ich kenne H.P. schon seit Jahren, er hat mir meine erste Prothese gemacht». Weil sie gehört habe, dass er auch zahnärztlich ausgebildet sei, «entschloss ich mich, wegen Schmerzen am Zahnhals, zu ihm zu gehen». Er habe ihr angeboten, «eine Brücke mit Teilprothese zu einem sehr günstigen Preis zu machen», schreibt die Frau.
Abszess falsch behandelt
Auch sie musste wegen schmerzhafter Komplikationen später den Hausarzt aufsuchen, der sie zur Behandlung an einen Kieferorthopäden überwies. Dieser stellte einen Eiterabszess fest, den H.P. mit unpassenden Antibiotika behandelt hatte, sodass die Frau zusätzlich an Durchfall litt. Solche Tätigkeiten, wie sie die beiden Frauen beschreiben, sind Sache des Zahnarztes, nicht aber des Zahntechnikers, der dafür nicht ausgebildet ist – auch nicht für die Behandlung von Komplikationen, wie bei den oben genannten Patientinnen.
Schon seit Jahren verfolgt die Bieler Zahnärztegesellschaft das von Gesetzes wegen verbotene Tun von H.P. «Seine Behandlungen, die er durchführte, wurden immer umfangreicher», sagt deren Präsidentin Lisa Leutenegger. Immer wieder suchten Patienten «mit schwerwiegenden Folgen» den zahnärztlichen Notfalldienst auf, nachdem sie bei H.P. in Behandlung waren, so Leutenegger.
Träge Justiz
Im Frühling 2007 war das Mass für die Bieler Zahnärztegesellschaft voll; sie reichte Strafanzeige ein (siehe Titelseite). Inzwischen beschäftigt H.P. zwar einen ausgebildeten Zahnarzt in seinem Betrieb, arbeitet aber gemäss Informationen von Patienten weiterhin wie zuvor. Die Bieler Zahnärzte können nicht begreifen, dass die Justiz keine Handhabe hat, H.P. zu stoppen. «Wir dokumentierten dem Untersuchungsgericht etliche Fälle von katastrophalen Behandlungen und ersuchten dringlich, seine Behandlungsutensilien zu beschlagnahmen», schreibt die Gesellschaft, und: «Dass die Justiz unsere Bevölkerung nicht besser vor derartigen Übergriffen schützt, ist nur schwer verständlich.»
Keine Arbeiten im Mund
«Über laufende Verfahren erteilen wir keine Auskünfte», lautet der Kommentar des Untersuchungsrichteramts Biel. Je nach Komplexität eines Falles könne es schon Jahre dauern, bis es zu einem Gerichtsverfahren komme. Ebenfalls keine Aussagen zum konkreten Fall sind beim kantonalen Gesundheitsamt zu erhalten. Thomas Schochat, der stellvertretende Kantonsarzt, sagt lediglich, es komme selten vor, dass Zahntechniker ihre Kompetenzen überschreiten. Der Kanton könne wenig dagegen unternehmen.
Dies, weil Zahntechniker einer Berufsgattung angehören, die nicht unter die Aufsichtspflicht des Kantons fällt. «Solange keine Patienten Anzeige erstatten, können wir nichts tun», sagt Schochat, hält aber ganz klar fest: «Zahntechniker haben im Mund von Patienten nichts zu suchen.»
Dies bestätigt Bernhard Breunig, Präsident der Schweizerischen Zahntechnikervereinigung. Nur in ganz wenigen Ausnahmen und mit Zustimmung des behandelnden Zahnarztes könne ein Zahntechniker etwa die Ästhetik einer Krone oder die Farbnuance einer Zahnprothese anpassen.
Fehlende Ausbildung
Zahntechniker arbeiten meist in eigenen Dentallabors und leisten feinhandwerkliche Präzisionsarbeit. Im Auftrag von Zahnärzten, die ihnen einen Abdruck schadhafter Gebisse liefern, stellen sie künstlichen Zahnersatz her; Kronen, Brücken, Stiftzähne, Teil- oder Totalprothesen aus Metall, Porzellan oder Kunststoff, wobei die «Montage» am Patienten den Zahnärzten vorbehalten ist.
Zahnarztpräsidentin Leutenegger beurteilt H.P. als «äusserst talentierten Zahntechniker». Doch diese seien ganz klar nicht dafür ausgebildet, Spritzen zu setzen, im Kieferknochen zu bohren und Zahnersatz zu implantieren, geschweige denn, mit allfälligen Komplikationen fachgerecht umzugehen. Auch rezeptpflichtige Medikamente an Patienten auszuhändigen, wie es H.P. getan habe, sei für Zahntechniker verboten.
H.P. verzichtet darauf, die konkreten Vorwürfe zu kommentieren. Obwohl er die Gelegenheit bekam, Stellung zu nehmen, hat er im Nachhinein sämtliche Aussagen zurückgezogen und droht mit einer Klage. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes schreibt das BT seinen Namen nicht. Im Gespräch vermittelt H.P. den Eindruck, als ob er sich von den Bieler Zahnärzten verfolgt und schikaniert fühlt und um den Ruf seines Unternehmens fürchtet. Aus seinen Äusserungen geht hervor, dass er sein Können als erfahrener Zahntechniker gegenüber demjenigen ausgebildeter Zahnärzte als gleichwertig erachtet.
Derweil leidet seine ehemalige Kundin U. T. weiter. Ohne Schmerztabletten kommt sie nicht aus, wie sie sagt. Sie hat Mut gefasst und Anzeige erstattet. Letzten Monat hätte H.P. im Kanton Wallis vor Gericht erscheinen sollen. Sie habe zusammen mit ihrem Anwalt vergeblich auf dessen Erscheinen gewartet.
Mein Kommentar:
Wir sind alles mündige Bürger. Weshalb versagt diese Mündigkeit aber bei vielen Menschen betreffend Zahnarztwahl? Es wird von vielen Menschen mehr Aufwand betrieben, um die nächsten Ferien zu buchen oder ein neues Auto zu kaufen, man vergleicht, informiert sich und lässt sich beraten. Und vor allem wird nicht zwangsläufig das billigste Angebot auch als genau so gut eingestuft wie das teurere.
Weshalb haben aber so viele Menschen die Meinung, beim Zahnarzt sei das billigste Angebot gleich gut wie das teure? Ein Fiat 500 wird ja auch nicht als gleich gut und wertvoll wie beispielsweise ein Audi 8 oder ein Mercedes der S-Klasse eingestuft. Und beim Zahnarzt kommt zusätzlich noch ein Faktor zum Tragen, der bei einem Serienprodukt nicht greift: jede zahnärztliche Arbeit ist eine Einzelanfertigung, wird speziell für diesen einen Kunden angefertigt und ist nicht übertragbar (obwohl ich auch schon in meinen Anfangszeiten als Assistent an der Uni ein Ehepaar kennen lernte, das sich eine einzige Prothese teilte - sie assen nacheinander   :shock: )
Gute, qualitativ wertvolle individuell angefertigte Arbeit hat ihren Preis. Jeder Mensch ist selbst gefordert zu entscheiden, wie wertvoll ihm seine Zähne sind.
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